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Projektbeispiel Artenschutzgutachten: B-Plan Nr. 19 Frankenberg

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung B-Plan Nr. 19 "Wohngebiet am Frankenpark" in Frankenberg

 

Projektzeitraum: 2018

 

Projektdetails

 

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Wohngebiet am Frankenpark“ an der Äußeren Freiberger Straße im Nordosten des Stadtgebiets von Frankenberg/Sa. ist Inhalt des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Frankenberg/Sa., der am 10.10.2003 genehmigt wurde. In dessen 5. Ergänzung und 19. Änderung (Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung mit Planungsstand: Entwurf) wird das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Zurzeit erfolgt die Nutzung dieser Fläche als Ackerland, bzw. ist in Teilflächen unbewirtschaftetes Brachland. Als Ziel der Planung wird eine Abrundung der örtlichen Wohnbauflächen des Stadtkerngebietes durch die Entwicklung eines neuen Wohnstandortes definiert. Die beplante Fläche soll als Wohnbaufläche für maximal 28 Ein- bis Zweifamilienhäuser erschlossen werden.

Die Notwendigkeit der Prüfung artenschutzrechtlicher Vorschriften bei Vorhaben ergibt sich aus dem Umstand, dass bei der Realisierung des Bebauungsplans nicht gegen die gesetzlichen Verbote des Artenschutzrechts (insbes. § 44 BNatSchG) verstoßen werden darf. Andernfalls ist die Erteilung einer Baugenehmigung nicht möglich. Ist jedoch absehbar, dass eine Baugenehmigung nicht erteilt werden kann, da sonst gegen Vorgaben des Naturschutzrechts verstoßen werden würde, wäre auch der Bebauungsplan nicht vollziehbar, damit nicht erforderlich und unwirksam. Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist daher zu klären, ob Verbote des speziellen Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten können und ob diese mittels Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und/oder eine Ausnahme- oder Befreiungserteilung überwunden werden können und somit der Bebauungsplan vollzugsfähig ist.

Es erfolgte entsprechend vorgenommener Abschichtung eine Brutvogelkartierung, die Kartierung von Amphibien und Reptilien sowie streng geschützten Insektenarten und eine Potentialabschätzung für Fledermäuse und im Anschluss die Prüfung der Betroffenheit der festgestellten Arten sowie die Ableitung von notwendigen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

 

erbrachte Leistungen

  • Brutvogelkartierung
  • Kartierung Reptilien
  • Kartierung Amphibien
  • Kartierung streng geschützte Insektenarten
  • Potentialabschätzung Fledermäuse
  • Erstellung des Gutachtens mit Formulierungen zu notwendigen Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen

 

Projektbilder

  • Plangebiet_01
  • Plangebiet_02
  • Plangebiet_03

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